Spätestens wenn ich mir den Kopf mal blutig schlage, lasse ich die Mindesthöhe von Türen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz prüfen.
Aber ob ich es überhaupt so weit kommen lassen sollte?
Andererseits ist es ja meine Schuld, wenn ich den Kopf nicht einziehe…
Achtung! Ironie!