§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO – „Grüner Pfeil“

Liebe Straßenverkehr-Mitbenutzer,

in der letzten Zeit fällt mir gehäuft auf, dass viele von euch nicht wissen, wie bei sogenannten Wechsellichtzeichen (Volksmund: Ampel) mit dem Lichtzeichen ‚Grüner Pfeil‘ verfahren wird. Ein Beispiel siehe rechts, selbstverständlich in verschiedene Richtungen erhältlich.

Auszug aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 StVO und VwV-StVO:

Grüner Pfeil: „Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr freigegeben“.

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

Pfeile in Lichtzeichen
Solange ein grüner Pfeil gezeigt wird, darf kein anderer Verkehrsstrom Grün haben, der den durch den Pfeil gelenkten kreuzt; auch darf Fußgängern, die in der Nähe den gelenkten Verkehrsstrom kreuzen, nicht durch Markierung eines Fußgängerüberwegs Vorrang gegeben werden. Schwarze Pfeile auf Grün dürfen nicht verwendet werden.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Ist doch alles ganz einfach: Wenn der Pfeil in meine Wunschrichtung grün ist, der Gegenverkehr langsam auf seine Ampel zu rollt oder bereits steht, quere und räume ich die Kreuzung.
Zügigst.

Nein, ich muss nicht warten, bis der Gegenverkehr vorhanden ist, komplett steht oder selbst wieder grün hat.

Nein, ich muss nicht mitten in der Kreuzung stehen bleiben und dann in Schrittgeschwindigkeit weiter fahren, während hinter mit die Meute wartet, was bei kurz geschaltenen Ampeln besonders nett ist.

Und nein, ich darf das nicht mit dem Grünpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO – auch bekannt als Ossipfeil) verwechseln.

Bei weiteren Fragen: Einfach mal bei der Fahrschule oder der Polizei fragen.
Oder einfach den Führerschein abgeben.

Mittelspurschleicher und andere Vollidioten

Es ist Sonntag Mittag, der Tank randvoll, trockenes Wetter und es stehen gut 400 km Strecke an.

Jeder, dessen Fahrzeug halbwegs gut motorisiert ist, lässt die Karre auf der Autobahn mal laufen. Vor allem bei diesen Bedingungen. Ist ja Sonntags ideal; keinekaum LKW, wenig bis kein Berufsverkehr und mit Glück keine Ferien oder Baustellen. Lässt sich wohl schön Sprit verschleudern. Könnte man denken.

Sonntags ist wohl – vor allem bei schönem Wetter – Ausflugstag der Wenigfahrer. Ich will mich jetzt nicht auf Rentner einschießen (obwohl es doch so ist, hochmotorisierter Audi A6/A8 oder Benz. Aber ich schweife ab…), da kommen noch so andere Fahrer dazu.

Den Wenigfahrer an sich erkennt man natürlich an seiner eher schlechten Fahrweise, egal ob Landstraße oder Autobahn. Auf ersterer tuckert er mit einem Geschwindigkeitsunterschuss (das ist das Gegenteil vom -überschuss) von gut 20 km/h zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend, bremst gelegentlich mal abrupt ab (vermutlich weil die Mutti auf dem Beifahrersitz dem Vatti am Steuer un-be-dingt etwas auf dem Acker rechts drüben am Wald zeigen möchte) und regt sich dann auch noch darüber auf, dass man dann aus Versehen nah auffährt oder sogar überholt. In der Ortschaft wird die Geschwindigkeit übrigens überhaupt nicht gedrosselt, mal fetzt mit den 70 km/h von der Landstraße einfach weiter…

Noch schlimmer ist so ein Wenigfahrer übrigens auf dem Beschleunigungsstreifen. Man nutzt ihn nämlich nicht so, wie er erfunden wurde. Natürlich kann man „beschleunigen“ auslegen wie man möchte, man sollte aber tunlichst davon absehen, nur auf 75 km/h zu „beschleunigen“, da wird es dann mit dem Einfahren auf die Autobahn ein wenig eng. Selbst an einem Sonntag, Ohne LKW.

SeidWolltet Ihr schonmal hinter so einem einbiegen? Schonmal beim kurzen Schulterblick gewesen, nach vorne geschaut und Bremslichter gesehen? Nein? Seid froh. Solche Menschen bleiben auch am Ende des Beschleunigers stehen. Gut, sie standen ja schon vorher fast…

Hat man es dann endlich mal auf die Autobahn geschafft und eine zum Warmlaufen gute Geschwindigkeit von ca. 130 km/h erreicht, dauert es nicht lange und der nächste Trottel ist da: Der Linke-Spur-Schleicher.

In seinen Augen schleicht er nicht, er hat die sagenhafte Geschwindigkeit von 100 km/h erreicht und überholt gerade einen (noch) langsameren auf der rechten Spur. Der ‚langsamere‘ fährt ungefähr 99 km/h, man überholt dann aber mit 101 km/h. Man ist ja schneller. Und man darf das. Der hintendran ist ja egal. Weiter vorne ist ja noch ein langsamerer. Den überholt man auch noch, man ist ja schon links.

Ich darf mal kurz das Rechtsfahrgebot (StVO §§2& 7) zitieren:

§2:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Angenommen, des zweite langsame Fahrzeug auf der rechten Spur ist mehrere hundert Meter entfernt, sollte man ja eigentlich in der Lage sein, auf die rechte Spur zu wechseln und, wenn man ihn dann erreicht hat, wieder auf die linke Spur wechseln. Soweit die Theorie. Macht natürlich der Schleicher nicht. Wäre ja auch zu schön, wenn die „Raser“ hinter einem dann auch noch schneller unterwegs wären. Ja, der deutsche Starrsinn im Verkehr, man muss ja nicht freundlich sein. Es ist ja Sonntag und man hat Zeit.

Hat man dieses Hindernis überwunden und längere Zeit freie Fahrt um sein auf Betriebstemperatur gekommenes Fahrzeug nun auch auf eine angenehme Reisegschwindigkeit von etwa 175 km/h gebracht wartet auch schon der nächste Depp: der Überholtrottel.

Nur mal angenommen, ihr fahrt mit knapp 180 auf der linken Spur (ja, mit dieser Geschwindigkeit bleibt man Sonntags meist auf der linken Spur, außer ein sportliches Gefährt schießt von hinten heran und man macht brav Platz), vor und hinter euch weit nichts, schert gut 200 Meter vor euch der Überholtrottel hinter dem LKW oder Wohnanhänger raus. Meist ein Kleist- oder Kleinwagen a la Smart, Up!, Ka oder Aygo (bei denen man sich fragt mit welchen Mitteln sie die Zulassung für die Autobahn überhaupt bekommen haben…), Geschwindigkeit wie beim Schleicher knapp über der des Überholten.

Ich kann diesen Menschen blind eine gewisse Unfähigkeit beim Einschätzen von Geschwindigkeiten oder Abständen bescheinigen, der Übersicht im Rückspiegel ganz zu schweigen. Vermutlich sind diese Personen auch zu blöd ihren Kleinwagen in Parklücken von der Größe eines Gigaliners zu befördern. Von 180 auf knapp 110 runterbremsen ist kein Spaß. Vor allem nicht, wenn hinter dir wirklich nichts ist und die Fahrerin (ja, es sind wohl doch meist Frauen, Entschuldigung für diese Pauschalisierung.) hätte dich einfach nur kurz vorbeiziehen lassen müssen.
Diese Fahrer zwängen sich übrigens auch gerne in den Sicherheitsabstand. Bei gut 180 km/h hält man ja knapp hundert Meter Abstand ein. Das wird gerne als Einladung gesehen.

Diese Personen sind meist auch Linke-Spur-Schleicher, wenn man mal schon links ist, bleibt man da auch…

Kommen wir nun zur Kategorie aus der Überschrift: der Mittelspurschleicher.

Dreispurige Autobahnen verwirren den gemeinen deutschen Autofahrer:
„Hmmm. Rechts ist die LKW-Spur und für die langsamen, links die Überholspur für die schnellen. Ich bin kein LKW und fahre nicht schneller als 120, da kann ich ja auf der mittleren Spur bleiben, die gehört jetzt mir!“

So oder so ähnlich stelle ich mir den Denkvorgang eines Mittelspurschleichers vor. Viel anders wird es auch nicht sein.
Kommen wir zurück zum Sonntag. Angenommen es sind keine LKW unterwegs, du kommst mit gut 160 km/h auf der rechten Spur an und da vorne ist einer mutterseelenallein auf der mittleren Spur. Heißt für dich: rüber auf die Überholspur ( also zweifacher Fahrstreifenwechsel), überholen und – weil ja auf der rechten Spur nix los ist – auf die rechte Spur zurück (richtig, zweifacher Fahrstreifenwechsel).

Manche Fahrer machen das natürlich demonstrativ und ein wenig provokant:
Von der rechten auf die mittlere Wechseln, dem Schleicher mal kurz eins Lichthupe (doooch, das darf man. Siehe StVO §5 Abs. 5), weiter auf die linke Spur, überholen und dann de-mon-stra-tiv in einem Zug auf die rechte Spur wechseln.

Ob es hilft? Natürlich nicht.

Kurze Rechtfertigung meinerseits:
Ich bin kein Raser. Ich lasse es mal ‚brennen‘ wenn die Bahn frei ist. Ist dies nicht der Fall, geht der Fuß vom Gas.
Ich bin eher der unruhige Autofahrer. Wer schon einmal das Vergnügen hatte, mit mir eine längere Strecke mit anderen Verkehrsteilnehmern zu verbringen weiß wovon ich rede… 😉

Abschrecker für MSPler

Wie wäre es, wenn man kurz nach den „Landesgrenzen“ zwischen MSP und WÜ ein Warnschild für die Meeh-Spetzer aufstellt?

Nur als Warnung, dass sie den Zorn und die Wut anderer Autofahrer auf sich ziehen könnten, wenn sie zum Beispiel landschaftsbetrachtend im Berufsverkehr über die Bundesstraße fahren schleichen, bei erlaubten 100 km/h also nur zwischen 70 und 80 fahren, dabei mit dem Beifahrer wild gestikulierend die Landschaft inklusive Windräder begutachten und auch noch den Gegenverkehr an ihrem fahrerischen Unkönnen teilnehmen lassen.

Hat jemand eine Idee?
Reicht ein Plakat?
Muss die Botschaft einprägender sein?

Ja, es ist wahr. Ich bin ein Nummernschildrassist!

Schrittgeschwindigkeit

Fahrschulen sind manchmalmeistens wirklich ein Hindernis.

Eigentlich brauche ich morgens vom Bäcker zum Büro drei Minuten, die Ampeln nicht mitgerechnet.
Heute hat es etwas länger gedauert. Etwa 10 Minuten. Ohne Ampel.

Fahrschulen fahren nunmal in verkehrsberuhigten Bereichen nur so langsam wie man darf.

Ist auch nicht verkehrt, es hält halt auf.

Wenigstens die halten sich dran…

typisch Feiertag!

Feiertag ist mit Sonntag gleich zu setzen. Und was heißt das?

Richtig, Rentner auf der Straße. Der lang und mühsam ersparte Wagen wird mal wieder ausgefahren. In Form einer Landstraßen-Tour.

Aber bloß nicht zu schnell, er könnte ja Schaden nehmen. Da fährtschleicht man lieber mit 70 km/h über die Landstraße, es ist ja Feiertag.

An einem Feiertag hat man ja Zeit, die schnellerenanderen Verkehrsteilnehmer haben doch auch Feiertag…

Ich sag ja, typisch SonnFeiertag…

Ver-Zö-Ger-Ung!

Liebe dummen Autofahrer und A-Klasse-Besitzer:

Der Verzögerungsstreifen heißt Verzögerungsstreifen, damit man seine Fahrt darauf abbremst und nicht schon mehrere hundert Meter vorher, wenn er in Sicht gerät!

Man kann den fließenden Verkehr natürlich auch mit einem Verzögern vor dem eigentlichen Streifen schlagartig abbremsen. Macht aber nicht viel Sinn!
Schon alleine wegen dem Namen: Verzögerungsstreifen!

Ist das wirklich so schwer?

toller Monatsanfang

Vielen Dank an Frau Dannhorn von der Verkehrsüberwachung, die mir zwischen 15:22 Uhr und 15:44 Uhr an der Juliuspromenade, gegenüber Hausnummer 40-44 aufgrund des Tatbestands 113120 ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro abgeboten hat.

Voll berechtigt, deswegen hab ich heute auch gleich bezahlt. Gruß an die Stadtkasse, den Stadtkämmerer und Frau Beckmann!